Datenschutzgesetz 2018 DSGVO & BDSG

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht werden. Diese neue Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.
Die Datenschutzänderungen zum Mai 2018 betreffen jedes Unternehmen.
Wir zeigen Ihnen worum es eigentlich geht.
Die neue EU Datenschutzgrundverordnung: Das müssen Unternehmer wissen
Frage: Was habe ich mit diesem neuen Gesetz zu tun? Antwort: Jedes Unternehmen mit Sitz in der EU, welches personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, Standortdaten, IP-Adressen, Cookies) erfasst oder verarbeitet ist betroffen.
Frage: Ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft? Anwort: Das Gesetz ist bereits seit dem 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzgrundverordnung erst ab dem 25. Mai 2018 anwenden.
Frage: Was muss ich nun tun um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten? Antwort: Sie sollten in Zusammenarbeit mit Ihrem oder einem externen Datenschutzbeauftragten eine Strategie entwickeln um sich in allen relevaten Punkten abzusichern. Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn mindestens 9 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Ihre Fragen beantworten wir gerne: datenschutz@bueroteam.eu oder unter der Rufnummer: 03682 46 55 700